Kostenerstattung
Erstattung der Kosten beim Heilpraktiker
Nach wie vor werden Heilpraktiker-Leistungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Anders verhält es sich, wenn Sie privat versichert oder privat zusatzversichert, Beihilfe berechtigt oder über die Postbeamten-Krankenkasse versichert sind. Einige private Krankenversicherungen erstatten die Kosten auf Basis der Regelsätze der GOÄ.
Sie können meine Rechnungen bei Ihrer Krankenversicherung einreichen, wenn Ihr Versicherungstarif die Übernahme von Heilpraktiker-Leistungen einschließt, die gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden. Je nach Tarif, werden die von mir erbrachten Leistungen anteilig oder ganz erstattet.
Am besten Sie klären vor Aufnahme der Behandlung, welche Leistungen von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden. Ich kann allerdings keine 100% Garantie dafür übernehmen, dass alle Leistungen erstattet werden.